Bundesverband des Deutschen Kunst- und Antiquitatenhandels  - BDKA
                    
                
             
            
                
                    
    
        
        
    
    
        
        
    
    
        
        
    
    
        
        
    
                    
                    
                    Bundesverband des Deutschen Kunst- und Antiquitatenhandels  - BDKA
                                            Zum Bauernhol 3
                    
                    
                                        
                    D-21279 
Drestedt
                    Germany
                    
                    
                    
                        
                                                        +49-4186-88 95 95
                        
                        
                        
                    
                                            
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                Verbandsmitgliedschaft als Zeichen 
von Sachkunde und Vertrauenswürdigkeit
Um die ideellen und wirtschaftlichen Interessen des deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels wahrzunehmen und das allgemeine Interesse für Gegenstände der angewandten und bildenden Kunst zu fördern, haben sich renommierte deutsche Kunsthändler - wie auch ihre Kollegen in anderen Staaten - schon vor Jahrzehnten im Bundesverband des Deutschen Kunst- und Antiquitätenhandels e.V. (BDKA) mit seinen Landesverbänden zusammengeschlossen.
Verbandsmitglied kann nur werden, wer seinen Hauptfirmensitz im Gebiet der Bundesrepublik hat und nachweislich bereits über mehrere Jahre ohne Beanstandungen hauptberuflich mit Gegenständen gehandelt hat, die den gesetzlichen Definitionen für Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten entsprechen.
Der Kunsthändler als Experte
Wert und Echtheit eines Kunstgegenstandes sind für Laien und selbst für Sammler oftmals nur schwer zu beurteilen. Hier bedarf es des Rates eines Experten.  Der seriöse Kunsthändler ist dank seiner im Berufsbild vorausgesetzten besonderen Sachkunde  auf seinem Spezialgebiet meist selbst ein gefragter Experte. So erklärt es sich auch, dass selbst Gerichte und Industrie- und Handelskammern, wenn sie einen Gutachter für die Bewertung von Kunstgegenständen oder sonstige Fragen des Kunstmarktes zu benennen haben, sich an die Verbände des seriösen Kunsthandels wenden. Der BDKA ist jederzeit bereit, auf Anfragen einen geeigneten Experten aus den Reihen seiner Mitglieder oder aus dem Museumsbereich zu benennen.
Damit vermeidet man Schaden durch selbsternannte "Sachverständige", deren "Echtheitszertifikate" oft sehr zweifelhaft sind.